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BVerwG, 24.06.1996 - 2 B 117.95 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Verletzung der Aufklärungspflicht
Verfahrensgang
- OVG Nordrhein-Westfalen, 06.07.1995 - 6 A 4272/93
- BVerwG, 24.06.1996 - 2 B 117.95
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BVerwG, 27.05.1982 - 2 C 50.80
Umfang der Ansprüche eines Beamten auf gerichtlichen Rechtsschutz bei einer …
Auszug aus BVerwG, 24.06.1996 - 2 B 117.95
Solche Angriffe sind revisionsrechtlich nicht dem Verfahrensrecht, sondern dem materiellen Recht zuzuordnen (vgl. u.a. Urteil vom 27. Mai 1982 - BVerwG 2 C 50.80 - <NJW 1983, 187, 189> [BVerwG 27.05.1982 - 2 C 50/80]). - BVerwG, 01.02.1990 - 7 B 19.90
Zurücktreten der Frage nach der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtsfrage bei …
Auszug aus BVerwG, 24.06.1996 - 2 B 117.95
Liegt wie hier aber eine mehrfache Begründung des Berufungsurteils vor, so bedarf es in bezug auf jede der Begründungen eines Zulassungsgrundes, um die Revision zuzulassen (vgl. Beschlüsse vom 6. September 1979 - BVerwG 8 B 35/37.79 - und vom 1. Februar 1990 - BVerwG 7 B 19.90 - , jeweils m.w.N.). - BVerwG, 26.06.1975 - 6 B 4.75
Auszug aus BVerwG, 24.06.1996 - 2 B 117.95
Bezeichnet im Sinne dieser Vorschrift ist ein Aufklärungsmangel nur dann, wenn die Beweismittel, deren Heranziehung sich dem Berufungsgericht hätte aufdrängen müssen, aufgeführt werden, also z.B. die Zeugen und Sachverständigen benannt und die im einzelnen konkret in ihr Wissen gestellten Tatsachen dargelegt werden und angegeben wird, inwiefern das Urteil im einzelnen auf der unterbliebenen Beweiserhebung beruht oder beruhen kann (stRspr; u.a. Beschluß vom 26. Juni 1975 - BVerwG 6 B 4.75 - ).